„Wir arbeiten im öffentlichen Gesundheitsdienst mit den technischen Methoden des letzten Jahrhunderts.“
In Deutschland haftet Ämtern und Behörden ein hartnäckiges Image an: technologisch veraltet, langsam, überfordert. Wie steht es also um Künstliche Intelligenz im Staatsapparat? Aus unserer Arbeit mit Projektträgern und Forschungseinrichtungen ergibt sich ein Bild, das Anlass zur Hoffnung gibt. Diesmal könnte es tatsächlich anders laufen.
Warum staatliche Organisationen bei Technologie vorsichtig sind
Behörden bewegen sich langsamer als Unternehmen, und dafür gibt es handfeste Gründe. Wer öffentliche Aufgaben verantwortet, arbeitet unter Bedingungen, die es in der Privatwirtschaft so nicht gibt.
Zunächst müssen die eigenen Gesetze und Vorschriften ausnahmslos eingehalten werden. Wo ein Unternehmen eine Grauzone ausreizt, kann eine staatliche Stelle das nicht tun, weil sie kein vergleichbares Risiko eingehen darf. Dazu kommt ein Punkt, der oft übersehen wird: Es gibt keinen Wettbewerbsdruck. Eine Behörde muss sich gegen niemanden behaupten, also fehlt der äußere Anreiz, gewachsene Abläufe grundlegend zu überdenken.
Diese Vorsicht hat ihren Preis. Sie bremst Tempo und Anpassungsfähigkeit, und sie sorgt dafür, dass technischer Fortschritt im öffentlichen Sektor mit Verzögerung ankommt. Das ist aber nur die halbe Wahrheit.
Einzelne Menschen treiben den Wandel
Wer treibt KI im öffentlichen Sektor voran? In der Praxis sind es meist einzelne Personen. Die Menschen, die sich bei uns melden, haben mit dem Klischee des vorsichtigen Verwalters wenig gemein. Sie kommen mit klaren Vorstellungen, kennen ihre Datenbestände und wollen etwas bewegen.
Häufig treiben genau diese Einzelnen den Fortschritt in ihrer Organisation voran, lange bevor sich Strukturen mitbewegen. Für ein Projekt reicht das oft schon aus. Eine überzeugte Person mit Mandat bringt mehr ins Rollen als jede Strategiedebatte.
Der Datenvorteil: Open by Default und Open Access
Öffentliche Einrichtungen haben beim Thema KI einen Vorteil, der selten genannt wird: Ein großer Teil ihrer Daten ist bereits frei zugänglich. Aus Gründen der Transparenz und des gesellschaftlichen Nutzens sind staatliche Stellen verpflichtet, ihre Daten offen bereitzustellen.
Zwei Prinzipien prägen das. „Open by Default“ bedeutet, dass Daten grundsätzlich veröffentlicht werden, solange nichts dagegen spricht. „Open Access“ sorgt dafür, dass der Zugriff darauf jedem offensteht. Für die Entwicklung von KI ist das ein erheblicher Startvorteil.
In der Wirtschaft scheitern Projekte oft schon daran, dass die nötigen Daten fehlen, verstreut liegen oder rechtlich heikel sind. Im öffentlichen Sektor stehen sie häufig dokumentiert und abrufbar bereit. Wir können direkt darauf aufsetzen, statt Monate mit der Beschaffung zu verbringen. In mehreren Projekten war das der Grund, warum die erste funktionierende Version schon nach wenigen Wochen stand.
„Ein großer Teil der Arbeit in KI-Projekten ist die Beschaffung von Daten. Im öffentlichen Sektor liegt sie oft schon bereit.“
Zwei KI-Agenten für öffentliche Einrichtungen
Wie das konkret aussieht, zeigen zwei Agenten, die wir für öffentliche Auftraggeber entwickelt haben.
Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR)
Ein Agent mit Zugriff auf rund 5.000 Projekte
Für die FNR haben wir einen Agenten gebaut, der kontextuellen Zugriff auf etwa 5.000 Förderprojekte hat. Wer wissen möchte, welche Vorhaben zu einem Thema laufen, wer sie durchführt und was dabei entstanden ist, stellt seine Frage in normaler Sprache und bekommt eine belastbare Antwort. Recherche, die vorher Stunden in Datenbanken bedeutete, dauert jetzt Sekunden.
moor-intelligence.vercel.appGFZ · GEOFON
Ein Organisations-Agent mit Zugriff auf Live-Messdaten
Für das GFZ und seinen seismologischen Dienst GEOFON entstand ein Agent, der Publikationen und Inhalte der Website erschließt. Über fünf öffentliche Schnittstellen greift er zusätzlich direkt auf seismologische Messdaten zu. So laufen fachliche Fragen und aktuelle Messwerte an einer einzigen Stelle zusammen.
geofon-intelligence.vercel.appDatenschutz ist eine Rahmenbedingung, kein Ausschlusskriterium
Ist KI in Behörden mit der DSGVO vereinbar? Ja, wenn Datenhaltung und Modelle von Beginn an passend gewählt werden. Der häufigste Einwand betrifft den Datenschutz, und er ist berechtigt. Er führt nur oft zum falschen Schluss, das Vorhaben lieber ganz zu lassen. Die DSGVO verbietet KI nicht. Sie steckt den Rahmen ab, in dem sauber gearbeitet werden kann.
Wir setzen auf Open-Source-Modelle, die auf eigener oder europäischer Infrastruktur laufen, sodass keine Daten an Anbieter außerhalb der EU abfließen. Der Betrieb findet in europäischen Rechenzentren oder direkt vor Ort statt. Wo externe Dienste nötig sind, kommen ausschließlich Anbieter mit Auftragsverarbeitungsvertrag und klar geregelter Datenhaltung zum Einsatz.
Entscheidend ist, den Datenschutz von Beginn an einzuplanen. Dann wird aus dem vermeintlichen Hindernis ein sauber dokumentierter Teil der Lösung.
Wie der Einstieg gelingt
Wie führt eine öffentliche Einrichtung KI ein? Am besten mit einem kleinen, klar umrissenen Vorhaben. Der wirksamste erste Schritt ist bewusst schmal gewählt: ein einzelner Prozess, bei dem sich der Nutzen schnell zeigt und das Risiko überschaubar bleibt. Aus diesem Anfang wächst Vertrauen, in die Technik und in die Zusammenarbeit. Erst danach lohnt es sich, größer zu denken.
Gute Projekte beginnen deshalb mit einer schlichten Frage: Wo geht messbar Zeit verloren, und welcher Teil davon ist Routine? Wer dort ansetzt, kommt schneller zu einem Ergebnis, das im Alltag Bestand hat. Die Entscheidung bleibt dabei immer bei den Menschen in der Organisation. Die Technik übernimmt die Fleißarbeit.